Naturnahe Waldbewirtschaftung
Ziel der Förderung von Maßnahmen im Rahmen einer naturnahen Waldbewirtschaftung ist die Entwicklung stabiler, standortgemäßer, vitaler Wälder unter Berücksichtigung der ökologischen und ökonomischen Leistungsfähigkeit sowie des Klimawandels. Naturnahe Wälder sichern die biologische Vielfalt und tragen zur Verbesserung der ökologischen Funktionen bei.
Die Maßnahmen können zur Verbesserung des Erhaltungszustandes von Waldlebensräumen, aber auch zur Erweiterung der Lebensraumtypen-Fläche dienen.
Die Vorarbeiten schaffen die Grundlage für die Umsetzung einer naturnahen Waldbewirtschaftung. Gemeinschaftliche Modelle sollen eine effiziente und nachhaltige Erbringung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes ermöglichen.
Gegenstand der Förderung:
Vorarbeiten: gefördert werden Untersuchungen, Analysen, Standortgutachten, fachliche Stellungnahmen und Erhebungen, die der Vorbereitung von Maßnahmen zur Umstellung auf eine naturnahe Waldwirtschaft oder der Beurteilung einer Bodenschutzkalkung dienen.
Waldumbau: gefördert werden der Umbau von Reinbeständen und von nicht standortgerechten oder nicht klimatoleranten Beständen in stabile Laub- und Mischbestände sowie die Weiterentwicklung und Wiederherstellung von naturnahen Waldgesellschaften, auch als Folgemaßnahmen in Zusammenhang mit Wurf, Bruch oder sonstigen Naturereignissen sowie Waldbrand.
Hierzu gehören:
a) die Wiederaufforstung sowie der Voranbau und Unterbau (einschließlich Naturverjüngung - NV -) mit standortgerechten Baum- und Straucharten durch Saat und Pflanzung, einschließlich Kulturvorbereitung und Waldrandgestaltung; das schließt den Nachanbau (künstliche Verjüngung im Waldbestand jungen und mittleren Alters nach erheblichen Bestandesschäden) sowie die Anlage von Waldbrandschutzriegeln mit Laubbaum- und Straucharten ein,
b) der Schutz einer geförderten Kultur vor Wildschäden durch Zaunbau,
c) die Pflege einer geförderten Kultur oder einer geförderten Naturverjüngung innerhalb der ersten fünf Jahre nach Kulturbegründung (Kulturpflege),
d) die Nachbesserung innerhalb von fünf Jahren nach geförderter Kulturbegründung; Ersatz von Haupt- und Mischbaumarten durch Saat oder Pflanzung.
Die Begründung von Nadelreinbeständen, Weihnachtsbaum-, Schmuckreisig- und Kurzumtriebskulturen ist nicht zuwendungsfähig.
Weitere Informationen zum Zuwendungsbescheid Waldpflegevertrag und der Förderperiode unter:
https://europa.sachsen-anhalt.de/esi-fonds-in-sachsen-anhalt/foerderperiode-2023-bis-2027-eler



