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Neue EU-Regelung zur Überprüfung von Zahlungsempfängern ab 9. Oktober 2025

Damit die Auszahlung von Fördermitteln, Holzverkäufen oder Kostenerstattungen reibungslos erfolgen kann, muss der Kontoinhaber auf allen Formularen und Einverständniserklärungen exakt so angegeben werden, wie er bei Ihrer Bank hinterlegt ist. Nur so können wir gewährleisten, dass Überweisungen zeitnah und ohne Verzögerungen ausgeführt werden.

 

> Infoblatt

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 08. Oktober 2025

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