Ihre Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der FBG kann jeder Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Forstgrundstückes beantragen, die vornehmlich im Bereich der nachfolgend genannten Gemarkungen liegen. Als Forstgrundstück gelten auch solche Grundstücke, für die der Eigentümer einen Erstaufforstungsantrag gestellt hat.
Der Geschäftsbezirk der Forstbetriebsgemeinschaft (nachfolgend FBG genannt) umfasst
das Gebiet der Gemarkungen:
Arensberg, Badingen, Beesewege, Belkau, Berkau, Bismark, Büste, Deetz, Dobberkau, Döbbelin, Döllnitz, Garlipp, Grassau, Grävenitz, Grünenwulsch, Hohenwulsch, Holzhausen, Karritz, Kläden, Könnigde, Kremkau, Möringen, Poritz, Querstedt, Rochau, Schäplitz, Schernikau, Schinne, Steinfeld, Uenglingen und Wartenberg.
Besitzen Mitglieder der FBG Wald in nicht genannten Gemarkungen, ist eine Mitgliedschaft in der FBG Bismark – Kläden auch für diese Flächen möglich.
Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand.
Die Beitrittserklärung finden Sie hier als Download.
/formulare/form_id/10046699/aufnahmeantrag.html


