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Beitrags- und Gebührenverordnung

Die Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Bismark-Kläden ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Waldbesitzern in forstwirtschaftlicher Hinsicht. In rechtlicher Hinsicht und nach der Satzung ist die Forstbetriebsgemeinschaft ein wirtschaftlicher Verein im Sinne des §22 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Einmal im Jahr findet eine Mitgliederversammlung statt, auf der durch den Vorstand Rechenschaft über das vergangene Geschäftsjahr abgelegt wird. Ebenso werden forstliche Themen angesprochen und anstehende Neuwahlen des Vorstandes (alle vier Jahre) durchgeführt.

 

Gültig ab 01.01.2025

 

Person 1. Beratung: kostenfrei

Person 2. Grundgebühr: 5,00 € zzgl. USt

Person 3. Flächenbeitrag: 7,50 €/ ha zzgl. USt

Person 4. Waldbrandversicherung: 1,65 €/ ha

Person 5. Vermittlungsgebühr Holzvermarkung: 5% vom Nettoerlös zzgl. USt

Person 6. Bearbeitungsgebühr Fördermaßnahme Wiederaufforstung/Nachbesserung: 50,00 € zzgl. USt

Person 7. Bearbeitungsgebühr Fördermaßnahme Waldschutz: 5%, mind. 10,00 € zzgl. USt

Person 8. Mahngebühren: 5,00 € je Mahnstufe

Person 9. Ausgleichsbetrag für Nichtteilnahme bei Waldpflegeverträgen: 5,00€ / ha zzgl. USt

 

(Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 20.03.2025)