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Frist für die Anmeldung von Verbißschäden im Wald

Verbißschäden im Wald anmelden!

Der Wildverbiß an den Hauptbaumarten, besonders aber an der Weißtanne, ist wieder auf ein erschreckendes Maß angestiegen. Diesen Verbiß allein mit einer hohen Schneelage oder aber hauptsächlich den Nagern (Hase, Eichhörnchen, Maus) anzulasten ist zu kurz gesprungen. Tatsache ist, das in vielen Beständen in denen sich in den letzten Jahren die Weißtanne natürlich verjüngen konnte, diese und andere Mischbaumarten nun massiv verbissen wird. Teilweise wird sogar wieder die Fichte verbissen!

Dies führt mittel- bis langfristig zu einer Entmischung des nachwachsenden Waldes und damit weg von einem stabilen dauerwald mit Plenterartigen Strukturen hin zu einem reinen Fichtenwald. Diese Entwicklung gilt es zu verhindern. Das dies gemeinsam mit den Jägern möglich ist hat die Vergangenheit im Westallgäu bewiesen.

Eine Möglichkeit für Waldbesitzer, den Jägern einen zusätzlichen Impuls zu einer waldfreundlichen Bejagung zu geben ist das Anmelden von Wildschäden am Wald. Dadurch werden Verbißschäden aktenkundig und können nicht mehr negiert werden.

Wildschäden im Wald können zweimal jährlich angemeldet werden. Nur innerhalb dieses halbjährigen Zeitraums können Schäden geltend gemacht werden. Da die Verbissschäden wesentlich im Winter entstehen, kommen dem Frühjahrsmeldetermin eine besondere Bedeutung zu.

Der Anspruch auf Ersatz der winterlichen Schäden an forstwirtschaftlich genutzten Flächen erlischt, wenn er nicht bis zum 1. Mai bei der zuständigen Gemeinde angemeldet wird.
Für die Wildschadensregulierung in der Forstwirtschaft gibt es gesetzlich vorgeschriebene Regeln, die zu beachten sind. Stichpunktartig sollen diese im folgenden beschrieben werden.

I. Wildarten: nur Schäden durch Schalenwild werden als Wildschaden anerkannt!

Beachte: gerade der Verbiß durch den Hasen (schräg und glatt) darf nicht mit dem Rehwildverbiß (faserig und eben) verwechselt werden.

II. Meldezeiten: 30. April für Schäden während des Winterhalbjahres (der 1. Mai ist meist ein Feiertag)

30. September für Schäden während des Sommerhalbjahres

III. Schäden: frische Verbiß-, Fege- oder Schälschäden, die seit dem letzten Meldetermin aufgetreten sind

IV. Wo wird gemeldet: an der für das Jagdrevier zuständigen Gemeinde.

Um mit dem Antrag auf Wildschadensersatz nicht an den Formalien zu scheitern haben wir Ihnen unter "herunterladen - Formulare/Informationen" ein Merkblatt zum Verfahrensablauf bereitgestellt. Diese Merkblatt wurde vom Landratsamt (untere Jagdbehörde) erstellt und uns freundlicherweise zur Verfügung gestellt.

Die WBV Westallgäu setzt sich für eine Bejagung ein, die die Verjüngung des Wald – wie im Bayerischen Waldgesetzt gefordert – wesentlich ohne Schutzmaßnahmen ermöglicht.

Der Wert einer Naturverjüngung:
Jeder Waldbesitzer weiß, dass die Naturverjüngung sehr wertvoll ist: Die kleinen Bäumchen stammen von „Eltern“ ab, die gut an ihren Lebensraum angepaßt sind. Natürlich verjüngte Bäume durchwurzeln den Boden besser, sie nutzen den optimalen Kleinstandort aus, sie wachsen bereits, während ihre „Eltern“ noch zuwachsen, sie werden deutlich weniger verbissen als Pflanzen aus den Baumschulen und vor allem, sie kosten nichts! Das ist ja alles schön und gut, sagen Sie jetzt, aber was ist das in Euro und Cent wert? Zur Beantwortung dieser Frage nehmen wir Sie mit zu einem gedanklichen Waldspaziergang:

Wir besuchen einen Waldbesitzer, der genau einen Hektar (1 ha) Wald hat. Der Waldbesitzer will diesen Wald in 100 Jahren einmal verjüngen und hätte dann gern einen Fichten-Mischwald aus 50 % Fichte, 20 % Buche, 10 % Bergahorn und 20 % Weißtanne. Also einen optimalen Mischwald für die Allgäuer Verhältnisse.

Angenommen:
Die Naturverjüngung funktioniert überhaupt nicht, so muss er für den Hektar Mischwaldpflanzung ca. 4.600,-- €/ha investieren.
Würde er den Betrag bei 2 % Verzinsung auf der Bank anlegen, hätte er (oder seine Enkel) in 100 Jahren über 33.000,-- €/ha.
Klappt die Naturverjüngung der Fichte und er muss nur die Mischbaumarten pflanzen, ist für diesen halben Hektar eine Investition von etwa 3.000,-- € fällig. Kann er sich dieses Geld sparen und es stattdessen auf der Bank zu 2 % anlegen, hätte er in 100 Jahren über 22.000,-- €/ha.
Klappt die Naturverjüngung aller Baumarten kann sich der Waldbesitzer die Pflanzkosten weitgehend sparen, die gemischte Waldverjüngung wächst kostenlos heran. Lediglich vereinzelte Fehlstellen müssen nachgebessert werden. Die Kosten in Höhe von ca. 500,-- €/ha brächten bei gleicher Anlage wie bei den o.g. Beispielen nach 100 Jahren 3.600,-- €/ha.
Nicht berücksichtigt ist hierbei, dass der Staat momentan diese Mischwaldnaturverjüngung sogar noch mit 1.000,-- €/ha einmalig fördert.
Somit liegen zwischen der Situation, dass die Naturverjüngung nicht funktioniert und der gut funktionierenden Naturverjüngung 30.000,-- €/ha.
Gegenüber dem „Wert“ der funktionierenden Naturverjüngung wirkt sich die vieldiskutierte Jagdpacht eher bescheiden aus: Legt der Waldbesitzer die 5,-- €/ha Jagdpacht jedes Jahr auf sein Sparbuch und verzinst es mit 2 % sind daraus in 100 Jahren gerade mal 1.561,-- € geworden.

 

Quelle: Waldbesitzer.net

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