Mitgliedschaft

Mitglied werden in der FBG Bismark-Kläden

Mitglied in der FBG Bismark-Kläden kann jeder Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Forstgrundstücks werden, soweit dieses in den zuständigen Gemarkungen liegt.

Die Mitgliedschaft in der FBG Bismark-Kläden ist schriftlich zu beantragen und erfolgt nach Berufung durch die Mitgliederversammlung. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Nähere Informationen können in der Satzung nachgelesen werden. Ein Antragsformular für die Mitgliedschaft finden sie unter Anträge.

Für die Mitgliedschaft in der FBG Bismark-Kläden wird jährlich ein Mitgliedsbeitrag erhoben. Dieser setzt sich zusammen aus einem Grundbeitrag, dem anteiligen Flächenbeitrag und dem anteiligen Beitrag für eine Waldbrandversicherung.

Ihre Vorteile

Der größte Vorteil liegt in der Bündelung von forstlichen Maßnahmen wie der Holzernte, der Waldpflege, Schutzmaßnahmen und Aufforstungen auf zusammengelegten Flächen verschiedener Waldbesitzer. Das macht eine Bewirtschaftung für den Kleinwaldbesitzer erst lukrativ.

Die Waldbrandversicherung kann wegen einer Flächenzusammenlegung auf einem niedrigen Niveau gehalten werden.

Eine Beförsterung unserer Flächen durch das Betreuungsforstamt der Nordöstlichen Altmark als zuständige Vertretung des Landeszentrums Wald Sachsen-Anhalt sind vertraglich geregelt. Damit erhält die FBG eine fachliche Unterstützung in alle forstlichen Bereichen.

Die FBG pflegt enge Kontakte und eine gute Zusammenarbeit mit forstlichen Dienstleistungsunternehmen, Baumschulen, Holzaufkäufern und Holz verarbeitenden Unternehmen.

Mit Beschlussfassung durch die  Mitgliederversammlung 2016 wurde die FBG Bismark-Kläden Mitglied des Waldbesitzerverbandes Sachsen-Anhalt e.V.. Dieser unterstützt die FBG und vertritt überregional die Interessen deren Mitglieder auf landes- und bundespolitischer Ebene.

Regelmäßig organisiert die FBG Exkursionen mit den Revierförstern. Die Mitglieder können diese Veranstaltungen nutzen, um ihr Kenntnisse unter anderem zu waldbaulichen Maßnahmen zu erweitern.

Informationsveranstaltung mit dem Revierförster Ingo Mathias 2016


Aufteilung der Gemarkungen auf die Revierförster

des Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt über das zuständige

Betreuungsforstamt Nordöstliche Altmark

Revier Bismark – Revierförster Bodo Storch

Kontakt:                 Tel.: 0172-3956142

Mail:                        bismark-lpf@gmx.de

Revier Flessau – Revierförster Axel Tuchen

Kontakt:                Tel.: 0173-2172304

Mail:                      flessau-lpf@gmx.de

Revier Stendal – Revierförster Ingo Mathias

Kontakt:                Tel.:  0172-3956141

Mail:                       stendal-lpf@gmx.de

Die FBG Bismark-Kläden betreut derzeit Flächen ihrer Mitglieder, die in den Landkreisen Stendal und Salzwedel liegen. Folgende Gemarkungen sind vertreten:

Arensberg, Badingen, Ballerstedt, Beesewege, Belkau, Berkau, Bismark, Büste, Dahlen, Deetz, Dequede, Dobberkau/Möllenbeck, Döbbelin, Döllnitz, Flessau, Garlipp, Grävenitz, Grassau, Groß Schwechten, Grünenwulsch/Bülitz, Häsewig, Hohenwulsch, Holzhausen, Karritz, Kläden/Darnewitz, Könnigde, Kremkau, Krevese, Miltern, Möringen/Klein Möringen, Natterheide, Neuendorf,  Peulingen, Poritz, Querstedt, Rochau/Schartau, Schäplitz, Schernikau, Schinne, Schmersau, Schorstedt, Späningen, Steinfeld/Schönfeld, Uenglingen, Wartenberg, Wollenrade u. a.

Waldbesitzer mit Flächen in weiter gelegenen Gemarkungen können diese ebenfalls durch die FBG Bismark-Kläden betreuen lassen.

Übersicht mit Waldflächen und Revieraufteilung (Quelle: Betreuungsforstamt NÖA)