Archiv der Kategorie: Förderung und Anträge

Anträge

Folgende Formulare können hier runtergeladen werden.

Beitrittserklärung der FBG Bismark-Kläden

http://www.fbg-bismark-klaeden.de/wp-content/uploads/2020/11/FBG-Bismark-Klaeden-Beitrittserklaerung.pdf

Einverständniserklärung zum Holzeinschlag

http://www.fbg-bismark-klaeden.de/wp-content/uploads/2018/09/FBG-Bismark-Kläden-Einverständniserklärung.pdf

Datenschutzerklärung

http://www.fbg-bismark-klaeden.de/wp-content/uploads/2020/11/Datenschutzerklaerung.pdf

Voranmeldung – Kalamitäten

http://www.fbg-bismark-klaeden.de/wp-content/uploads/2017/10/Voranmeldung-Kalamität.pdf

Endmeldung – Kalamitäten

http://www.fbg-bismark-klaeden.de/wp-content/uploads/2017/10/Endmeldung-Kalamität.pdf

Antrag auf Beitragsermäßigung bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für Mittel- und Ostdeutschland

Nach gelaufenem Geschäftsjahr (Kalenderjahr) können Sie als Waldbesitzer eine Ermäßigung bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft beantragen, wenn in dem Jahr Fremdfirmen, die nicht bei der LBG versichert sind, Holzeinschläge durchgeführt haben. Eine Antragsermäßigung wird für ein Jahr gewährt und muss gegebenenfalls im nächsten Jahr neu beantragt werden. Die Antragsstellung hat bis spätestens 01. Februar des folgenden Jahres in schriftlicher Form zu erfolgen. Das Antragsformular muss bei der LBG angefordert werden. Das kann per mail unter BG-Beitrag@svlfg.de, per Fax unter 0561-785219005 oder auf dem Postweg (Ermäßigung BG-Beitrag) erfolgen.

http://www.fbg-bismark-klaeden.de/wp-content/uploads/2019/01/Ermäßigung-BG-Beitrag.pdf

Neue Förderrichtlinie Waldschutz

Die derzeitige Situation in unseren Wäldern ist katastrophal. Schäden von solchem Ausmaß hat es lange Zeit nicht gegeben. Erst die Stürme in 2017/2018 und die anschließend lang anhaltende Trockenheit haben unsere Wälder massiv geschwächt, was zu einer Ausbreitung von Folgeschäden führte. Bei den riesengroßen Mengen an Schadholz ist der Holzmarkt zusammengebrochen. Jetzt sind Maßnahmen erforderlich, um die Situation wieder in den Griff zu bekommen. Aus diesem Grund wurden 3 neue Förderrichtlinien formuliert, die den Waldschutz, den Waldumbau und Waldumweltmaßnahmen beinhalten. Oberstes Ziel ist es für die kommenden Jahre den Wald wieder in einen gesunden Zustand zu bekommen. Was förderfähige Maßnahmen sind, kann in der Richtlinie Waldschutz nachgelesen werden.

7507_19_Richtlinie Waldschutz

KMU-Erklärung für Förderanträge

KMU_Erklärung

Zu den KMU Erklärungen möchten wir Ihnen folgende Hinweise vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark weitergeben. Für die Bearbeitung der Förderanträge müssen die KMU Erklärungen ausführlich ausgefüllt werden und im Original vorliegen. Sollten Eintragungen fehlen, gilt die Erklärung als unvollständig und der Antrag wird nicht bearbeitet. Da wir, die FBG Bismark-Kläden die Anträge in Ihrem Namen stellen, senden Sie bitte alle Unterlagen an uns.