Projekt Waldpflegevertrag
gemäß Punkt 2.1 der Richtlinie Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
Das Land gewährt Zuwendungen zur Verbesserung der Bewirtschaftung von Waldflächen, zur Überwindung der Nachteile geringer Flächengröße, Besitzzersplitterung oder anderer Strukturmängel nach Maßgabe dieser Richtlinie.
Ziel der Maßnahme ist die Gewährleistung einer flächendeckenden nachhaltigen Waldbewirtschaftung zur Sicherung aller Waldfunktionen, insbesondere zur Anpassung der Wälder an
den Klimawandel und zum Erhalt und Ausbau des CO2-Minderungspotentials sowie zur besonderen Berücksichtigung von Anliegen des Biodiversitäts- und Bodenschutzes durch Selbsthilfeeinrichtungen der Waldbesitzer. Dazu sollen strukturelle Nachteile, insbesondere aus Kleinflächigkeit und Besitzzersplitterung, durch überbetriebliche Zusammenarbeit im Rahmen forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (FWZ) überwunden werden. Die Förderung dient dazu, ein eigenständiges und professionelles Tätigwerden der Zusammenschlüsse besonders unter Einbindung des Kleinprivatwaldes zu entwickeln. Darüber hinaus sollen die Produktions- und Absatzbedingungen in der Forstwirtschaft angesichts der Konzentrationsprozesse auf der Abnehmerseite fortlaufend modernisiert werden.
Die Zuwendungen werden gewährt mit Mitteln des Bundes und des Landes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“.
Weitere Informationen zum Zuwendungsbescheid Waldpflegevertrag und der Förderperiode unter:
https://europa.sachsen-anhalt.de/esi-fonds-in-sachsen-anhalt/foerderperiode-2023-bis-2027-eler
