Beitrags- und Gebührenverordnung
Die Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Bismark-Kläden ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Waldbesitzern in forstwirtschaftlicher Hinsicht. In rechtlicher Hinsicht und nach der Satzung ist die Forstbetriebsgemeinschaft ein wirtschaftlicher Verein im Sinne des §22 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Einmal im Jahr findet eine Mitgliederversammlung statt, auf der durch den Vorstand Rechenschaft über das vergangene Geschäftsjahr abgelegt wird. Ebenso werden forstliche Themen angesprochen und anstehende Neuwahlen des Vorstandes (alle vier Jahre) durchgeführt.
Gültig ab 01.01.2025
1. Beratung: kostenfrei
2. Grundgebühr: 5,00 € zzgl. USt
3. Flächenbeitrag: 7,50 €/ ha zzgl. USt
4. Waldbrandversicherung: 1,65 €/ ha
5. Vermittlungsgebühr Holzvermarkung: 5% vom Nettoerlös zzgl. USt
6. Bearbeitungsgebühr Fördermaßnahme Wiederaufforstung/Nachbesserung: 50,00 € zzgl. USt
7. Bearbeitungsgebühr Fördermaßnahme Waldschutz: 5%, mind. 10,00 € zzgl. USt
8. Mahngebühren: 5,00 € je Mahnstufe
9. Ausgleichsbetrag für Nichtteilnahme bei Waldpflegeverträgen: 5,00€ / ha zzgl. USt
(Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 20.03.2025)